Aktuelle Regeln für den Sportbetrieb
Für den organisierten Sportbetrieb bestehen seit dem 3. April 2022 keinerlei Vorgaben mehr. Die allgemeine Thüringer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - vorerst gültig bis zum 30. April 2022 - regelt nur noch sogenannte Basismaßnahmen (z.B. Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen + Testpflichten). Beachten Sie regionale Allgemeinverfügungen!
Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen. Auch der LSB empfiehlt weiterhin bei Sportevents das Tragen von Masken - als verantwortungsvollen Eigen- und Fremdschutz!
Infektionsschutkonzept:
Das Vorhalten eines Infektionsschutzkonzeptes mit den Regelungen für den Sportbetrieb und die jeweilige Sportstätte ist weiterhin Pflicht und auf Verlangen bei einer Kontrolle den Ordnungsbehörden vorzuzeigen. Die Infektionsschutzkonzepte müssen weiterhin folgende Aussagen enthalten:
- Kontaktdaten verantwortliche Person,
- Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden,
- Angaben zur begehbaren Grundstücksfläche unter freiem Himmel,
- Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung,
- Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung,
- Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1,
- Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs